__ mit Schreiben vom 31. März 2017 durch den Vizepräsidenten der Zivilabteilung dahingehend informiert, dass in der Zivilabteilung das instruierende Mitglied nach dem Zufallsprinzip mit Hilfe einer von der Sekretariatsleiterin bewirtschafteten Excel-Tabelle bestimmt werde. In der 1. Zivilkammer ergäben sich dadurch – unter Vorbehalt von Abwesenheiten und Aushilfe – auch die weiteren mitwirkenden Mitglieder. Die 2. Zivilkammer bestehe aus neun Mitgliedern. Davon seien zwei französischer Muttersprache. Sie würden an deutschsprachigen Fällen nicht mitwirken.