Die 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern hat Rechtsanwalt B.________ in der Vergangenheit bereits mehrfach schriftlich aufgezeigt, wie die Gerichtsbesetzung im Kanton Bern geregelt wird und wie die entsprechenden Normen in der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern konkret angewendet werden. So wurde Rechtsanwalt B.________ mit Schreiben vom 31. März 2017 durch den Vizepräsidenten der Zivilabteilung dahingehend informiert, dass in der Zivilabteilung das instruierende Mitglied nach dem Zufallsprinzip mit Hilfe einer von der Sekretariatsleiterin bewirtschafteten Excel-Tabelle bestimmt werde.