Pauschale Ablehnungen gegen das ganze Gericht oder eine ganze Abteilung sind somit nicht zulässig. Das pauschal gegen «die von dem Obergericht des Kantons Bern bestimmte Besetzung des Spruchkörpers» gerichteten Ausstandsbegehren erweisen sich damit als unzulässig und es ist darauf nicht einzutreten (vgl. zum Ganzen ausführlich BGer 4A_585/2017 vom 12. Dezember 2017 E. 3 m.w.H.). 11.2 Die 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern hat Rechtsanwalt B.___