7. Mit Schreiben vom 22. Januar 2018 teilte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit, dass die Gesuchstellerin im Hauptverfahren CIV 17 5789 / 5790 das Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses zurückgezogen habe. Es sei zu prüfen, ob die Beschwerde vom 15. Januar 2018 aufgrund des Rückzugs gegenstandslos geworden sei. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien der Gesuchstellerin im Hauptverfahren CIV 17 5789 / 5790 aufzuerlegen. II.