In allen vier – grösstenteils identischen – Beschwerden beantragt der Beschwerdeführer im Wesentlichen, es sei der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben und es seien die Gerichtskosten neu zu verlegen (Rechtsbegehren Ziff. 1-4). Mit «prozessualem Antrag» lehnt der Beschwerdeführer jeweils die vom Obergericht bestimmte Besetzung des Spruchkörpers ab (Rechtsbegehren Ziff. 5).