In seiner Honorarnote vom 3. Mai 2018 macht er eine Parteientschädigung von insgesamt CHF 2‘645.00 geltend (volles Honorar CHF 2‘237.50, Auslagen CHF 218.50, 7.7% MWSt CHF 189.10). Das geltend gemachte volle Honorar entspricht umgerechnet (CHF 2‘237.50 : CHF 250.00/h) einem Aufwand von 8.95 Stunden. Dies erscheint angemessen und wird so zugesprochen. Zu hoch erscheinen dagegen die geltend gemachten Auslagen von CHF 218.00, davon 205 Kopien.