4 2018 verschoben (pag. 29). Die Stellungnahme zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde nach zweimaliger Fristverlängerung am 15. Dezember 2017 eingereicht. Die Gegenpartei verzichtete darauf, vor der Einigungsverhandlung schriftlich zur Herabsetzungsklage Stellung zu nehmen (pag. 37). Am 27. Februar 2018 fand die Einigungsverhandlung statt, anlässlich derer sich die Parteien zur Hauptsache äusserten (pag. 53 ff.). Der schriftlich begründete Entscheid betreffend die unentgeltliche Rechtspflege datiert vom 27. März 2018 (pag.