13.3 Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege des Beschwerdeführers datiert vom 29. September 2017 und ging bei der Vorinstanz am 2. Oktober 2017 ein (pag. 11). Mit Verfügung vom 12. Oktober 2017 wurde der Gegenpartei im Hauptverfahren Frist zur Stellungnahme zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eingeräumt und gleichzeitig für den 30. November 2017 eine Einigungsverhandlung angesetzt. Auf Ersuchen der Gegenpartei im Hauptverfahren hin wurde der Termin für die Einigungsverhandlung mit Verfügung vom 9. November 2017 auf den 27. Februar