2. Dem Beschwerdeführer sei für das Verfahren vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau, CIV 17 2656, per Rechtshängigkeit des Hauptverfahrens das vollumfängliche Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege zu gewähren. 3. Dem Beschwerdeführer sei für das Verfahren vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau, CIV 17 2656, rückwirkend per Rechtsängigkeit des Hauptverfahrens der Unterzeichnende als amtlicher Anwalt beizuordnen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -