5. Mit Entscheid vom 27. März 2018 wies das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege ab. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigung gesprochen (pag. 57 ff.).