2. Mit Klage auf Abänderung der Scheidungskonvention vom 29. September 2017 beantragte der Beschwerdeführer, der Unterhaltsbeitrag zugunsten von E.________ sei aufzuheben, eventualiter angemessen herabzusetzen (pag. 1 ff.). 3. Gleichentags stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Abänderungsverfahren (pag. 11 ff.). 4. Die Gegenpartei im Hauptverfahren beantragte anlässlich der Einigungsverhandlung vom 27. Februar 2018 die Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei (pag. 54).