2016, N. 8 zu Art. 52 ZPO). Denn im Prozess stehen die Parteien primär im Streit. Sie sind sich dessen auch bewusst und müssen der anderen Partei zum Vornherein mit gesundem Misstrauen begegnen. Treu und Glauben verbietet einer Partei weder prozessuales Taktieren noch die Umsetzung einer Prozessstrategie, um eine möglichst günstige Ausgangslage im Hinblick auf die Sachverhaltsfeststellung oder die Rechtsanwendung zu schaffen (GÖKSU, a.a.O.).