Daran ändert auch nichts, dass das Inselspital „ein grosser Betrieb“ ist. 12.3.3 Weiter trifft auch nicht zu, dass die Vorinstanz die Dauer der Krankheit und der Schwangerschaft und die damit verbundene Absenz und Schutzfrist „mit keinem Wort gewürdigt“ habe. Im Gegenteil hat die Vorinstanz immer wieder darauf hingewiesen und zutreffend festgehalten, dass mit der Kündigung vom