Die Dauer der Krankheit und der Schwangerschaft und die damit verbundene Absenz und Schutzfrist seien von der Vorinstanz mit keinem Wort gewürdigt worden. Wie auch A.________, Leiter Rechtsdienst, als u.a. Zuständiger für die Kündigung ausgeführt habe, sei der Entschluss für die Kündigung am Ende einer Entwicklung gestanden (Aussage vom 04.04.2016 S. 33 Z. 29). Das Inselspital sei ein grosser Betrieb; bis ein Entschluss definitiv feststehe, seien mehrere Gespräche, Abwägungen und Abklärungen notwendig. 12.2.3 Prof. E.__