u.a. Folgendes festgehalten habe: „Schwangere erhalten nach Wunsch postpartum zur Verlängerung ihrer Kinderzeit unbezahlten Urlaub; Schwangere können postpartum nach Wunsch für den Wiedereinstieg ihr Pensum auf 50% reduzieren" (E-Mail Prof. E.________ an Prof. L.________ vom 28.05.2013, von Zeugin L.________ am 11.04.2016