inexistent und es fehlt die Basis für eine weitere Zusammenarbeit. Für mich ist die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses der Kernpunkt meiner Haltung zur Kündigung von Frau C.________." Erwähnenswert sei ferner auch die vom 15.05.2014 [einen Monat vor der Kündigung] datierende Stellungnahme von Prof. E.________ zur Diskriminierungsbeschwerde der Berufungsbeklagten (AB 12, S. 4/9): „Die Anschuldigungen von Frau Dr. C.________ gegen das Inselspital, die KAS wie auch meine Person machen eine künftige Zusammenarbeit in der Klinik nach Treu und Glauben praktisch unmöglich."