48 Grund bestanden, in der Folge während mehreren Monaten mit der Berufungsbeklagten über einen unbezahlten Urlaub und die Reduktion des Beschäftigungsgrades zu verhandeln. 12.1.4 Auch der Vorgesetzte der Berufungsbeklagten, Prof. E.________, sei noch im Januar 2014 von einer Rückkehr der Berufungsbeklagten an ihren Arbeitsplatz ausgegangen. So habe er auf Vorhalt des Schreibens der Berufungsbeklagten vom 20.01.2014 (KB 61) ausgeführt: „Ich habe diesen Vorgang bewusst an F._____