wenn der begründete Anlass zur Kündigung im schlechten Betriebsklima oder in mehreren untergeordneten Gründen liege (so CHRISTOPH NEERACHER, Das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot, Bern 2001, S. 70 f. mit Verweis auf den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 18.11.1998, publiziert in ZR 98/1999 S. 317 f.). Zu berücksichtigen sei aber, dass das von der Berufungsklägerin als begründeter Anlass zur Kündigung geltend gemachte Vertrauensverhältnis „in der Linie", mithin zwischen der Berufungsbeklagten und ihrem Vorgesetzten Prof. E._____