47 nicht ein einziges Ereignis gebe, welches zum Verlust des Vertrauens führe und die einzelnen geltend gemachten Gründe daher kumuliert betrachte. Gemäss Literatur und (kantonaler) Rechtsprechung sei an die zeitliche Konnexität mit der Kündigung wie auch an die Tragweite der einzelnen betrieblichen Vorkommnisse zwar kein allzu strenger Massstab anzusetzen,