Die Berufungsklägerin mache geltend, es sei dem Direktor Personal, F.________, übertragen gewesen, die Modalitäten der Arbeitsaufnahme nach Abschluss des Mutterschaftsurlaubes der Berufungsbeklagten mit ihr zu regeln. Dieses Unterfangen habe sich erst aufwändig, dann schwierig und am Ende unmöglich gestaltet: Die Versuche von F.________, mit der Berufungsbeklagten bilateral zu kommunizieren, hätten in einem schriftlichen Vortrag der Berufungsbeklagten gegipfelt, dass er (F.________), absichtlich versucht habe, sie als stillende Mutter zu früh einzuladen, um die Situation möglichst rasch zu bereinigen.