Pacing fuers Aneurysma hingekriegt. Viele Gruesse C.________" Zur Zusammenarbeit mit der Berufungsbeklagten im Allgemeinen habe der Zeuge V.________ ausgeführt, dass sich die Zusammenarbeit in fachlicher Hinsicht ohne Tadel gestaltet habe. Diese sei ohne Kritik gewesen, was die fachlichen Inhalte betreffe (EV V.________, Protokoll 12.04.2016, S. 17Z. 25 ff., pag. 917). 11.17.2 Hierzu erwog die Vorinstanz, dass nachdem der Zeuge Q.________ auf die entsprechende Frage von Fürsprecher D.__