Er habe ihr klargemacht, dass er dies ernst nehmen würde und dass er an diesem Tag gar nicht gewusst habe, dass sie selber als Ersatz für Herrn W.________ geplant gewesen sei und es daher gar nicht hätte diskriminierend gemeint sein können. Er habe auch erwähnt, dass seine Frau eine habilitierte Akademikerin mit vier gemeinsamen Kindern sei und er die Problematik daher kenne, aber die Berufungsbeklagte sei gar nicht darauf eingegangen. Für ihn seien die Vorwürfe nicht nachvollziehbar gewesen, da sich die Berufungsbeklagte ja auf dem akademischen Weg befunden habe. Das Gespräch zwischen dem Zeugen Q.__