Er habe auch mit seinem Vorgesetzten, Prof. V.________, gesprochen, da es für ihn keine Lappalie sei. Zeuge Q.________ habe auch gefragt, ob es nicht möglich wäre, die Berufungsbeklagte in einer anderen Abteilung einzusetzen. Erstmal habe sich nichts geändert. Er sei informiert worden, dass es Probleme gebe zwischen der Berufungsbeklagten und anderen in der Abteilung. Vorerst seien aber keine unmittelbaren Konsequenzen gezogen worden, obwohl Zeuge Q.________ gesagt habe, dass es schön wäre, wenn es zu keiner weiteren Zusammenarbeit mehr mit der Berufungsbeklagten kommen würde. Zeuge Q.________ habe auch das Gespräch mit der Berufungsbeklagten selber gesucht.