_ bestätigt, dass es sich hierbei um diejenige E-Mail handle, von der er gesprochen habe (EV Q.________, Protokoll 12.04.2016, S. 21 Z. 28 ff., pag. 925). Auslöser für diese E-Mail der Berufungsbeklagten sei eine OP-Besprechung gewesen. Es sei ein Rapport gewesen, wo normalerweise Herr W.________ anwesend sei. In grosser Runde seien die Erfordernisse für die OPs des