Ab einer E-Mail sei das Verhältnis tief gestört gewesen. Bis dahin sei das Verhältnis geprägt gewesen von durchaus guter Narkosearbeit. Auffällig sei gewesen, dass öfter die Geschlechterrolle ein Thema gewesen sei. Während den Operationen finde in der Neurochirurgie kaum Kommunikation statt. Bei der Ein- und Ausleitung habe die Berufungsbeklagte aber oft in allgemeiner Weise die Rolle des Mannes und der Frau thematisiert. Dies teils lustig und teils weniger lustig. Auf Vorhalt von CB 8 (E-Mail Klägerin an Zeuge Q.________ vom 05.09.2012) habe Zeuge Q.________ bestätigt, dass es sich hierbei um diejenige E-Mail handle, von der er gesprochen habe (EV Q.__