Die Besprechung habe damals Prof. Q.________ geleitet und er habe im Rahmen dieses Falles gefragt, ob Herr W.________ am nächsten Tag da sei, was verneint worden sei. Prof. Q.________ habe dann gesagt, dass man die OP nicht mit der neuen Technik Rapid Pacing machen könne, sondern mit der bisherigen Technik; die neue Technik könne nicht in Abwesenheit von Herrn W.________ eingeführt werden. In der Folge habe er eine E-Mail der Berufungsbeklagten mit der Überschrift „Diskrimination von Frauen" erhalten. Dem Zeugen V.________ sei dieser Vorfall deswegen im Kopf geblieben, weil es zwei Sachen betroffen habe. Aufgrund der Kompliziertheit sei klar gewesen, dass Herr W.____