41 tan gemeint, sie würde das übernehmen. Die verantwortlichen Ärzte, Professores V.________ und Q.________, seien schockiert gewesen, dass sich eine Ärztin ohne jede Erfahrung in dieser Technik daran habe versuchen wollen und hätten abgelehnt. Die Berufungsbeklagte hätte das nicht akzeptieren können, sondern sei im Anschluss an die Besprechung per E-Mail an Prof. Q.________ gelangt, habe ihm ihren CV gesandt und erneut bekräftigt, sich diese Anästhesie zuzutrauen. Es sei nicht dazu gekommen.