An die Anästhesie würden bei diesem Verfahren sehr hohe Anforderungen gestellt, weshalb auch nur wenige Anästhesisten über Erfahrung in diesem Bereich verfügten. Ein Team des Inselspitals sei zum Zweck des Erlernens dieser Technik eigens an eine französische Klinik gefahren. Die Berufungsbeklagte habe nicht zu diesem Team gehört. Bei der Vorbesprechung des Eingriffs habe sich herausgestellt, dass der vorgesehene Anästhesist zum geplanten Termin nicht habe anwesend sein können. Die Berufungsbeklagte habe darauf spon-