_ anlässlich seiner Befragung am 05.04.2016 in Beantwortung der Frage nach dem Grund für das MAG vom 15.03.2013 u.a. ausgeführt, es hätte Streitigkeiten mit Prof. R.________ gegeben und er hätte erste Mitteilungen anderer Fachbereiche erhalten, wonach man die Zusammenarbeit mit der Berufungsbeklagten als mühsam erachtete und ob er veranlassen könne, dass die Berufungsbeklagte den Bereich wechselt. Das seien Prof. V.________ und Prof. Q.________ von der Neurochirurgie und betreffend das Notfallzentrum Prof. R.________ gewesen (EV E.________, Protokoll 05.04.2016, S. 7 Z. 17-21, pag. 759).