_, Protokoll 12.04.2016, S. 13 Z. 23 ff., pag. 909). Auf Frage der Gerichtspräsidentin, ob es nebst diesem Vorfall weitere Streitigkeiten zwischen dem Zeugen und der Berufungsbeklagten gegeben habe, habe der Zeuge ausgeführt, dass er sie nach ihrer Rückkehr persönlich (subjektiv) als verändert empfunden habe. Die Leichtigkeit und Kollegialität sei irgendwie gewichen. Es seien Anekdoten von anderen Kollegen, die er nicht zitieren könne, wonach die Zusammenarbeit schwierig gewesen sei aufgrund der dominanten Haltung der Berufungsbeklagten. Dazu müsse man wissen, dass die Arbeit im Schockraum eine grosse Konkordanz brauche. Das Team müsse wichtige Entscheide in kurzer Zeit treffen.