_ zeigten deutlich auf, dass die Berufungsbeklagte einen regelrechten Kampf gegen ihren Vorgesetzten geführt und ihre Kollegen in diesen Kampf einzubeziehen versucht habe. Dieses Verhalten der Hetze und der Druck auf Kollegen, Partei zu ergreifen, sei über eine längere Zeitdauer erfolgt und am Ende mit ausschlaggebend für die Kündigung gewesen. In einem Klima, in dem befürchtet werden müsse, dass eigene Aussagen in Prozessen und Beschwerden verwendet werden, könne nicht zusammengearbeitet werden. 11.10.2