___ ausgesagt, dass er über die Kündigung im Zeitpunkt, als sie ausgesprochen wurde, nicht mehr erstaunt gewesen sei. Dies deshalb, weil das Verhältnis zwischen der Berufungsbeklagten und Herrn E.________ insofern zerrüttet gewesen sei, als sie nicht mehr zusammen hätten arbeiten können. Wieso sie nicht mehr zusammen arbeiten konnten, wisse der Zeuge nicht. Es habe sich immer mehr aufgeschaukelt (EV U.________, Protokoll 12.04.2016, S. 9 Z. 32 ff., pag. 901).