Für den Zeugen habe es nach einer Schlammschlacht ausgesehen und er habe sich gefragt, wie er in die Schlammschlacht einbezogen werden könnte. Er habe sich mit der Berufungsbeklagten während seiner Zeit in den USA intensiv per Mail ausgetauscht und da hätte er die Befürchtung gehabt, dass seine Mails von der Berufungsbeklagten für die Schlammschlacht gebraucht werden könnten. Weiter habe der Zeuge U.________ ausgesagt, dass er über die Kündigung im Zeitpunkt, als sie ausgesprochen wurde, nicht mehr erstaunt gewesen sei.