33 11.9 Zum Thema der Illoyalität führt die Vorinstanz zu guter Letzt aus: 11.9.1 Die Berufungsklägerin mache in Rz. 73 der Klageantwort (pag. 269) geltend, die Berufungsbeklagte habe auch mit PD Dr. med. U.________, einem Arbeitskollegen in der KAS, den durch sie gehassten Klinikdirektor sehr öffentlich erörtert. Weil sich PD U.________ geweigert habe, ihr zuzustimmen, habe ihm die Berufungsbeklagte direkt gedroht, sie werde dafür besorgt sein, dass Prof. E.________ E-Mails von PD U.____