Die Berufungsbeklagte unterstelle ihrem Vorgesetzten damit unverhohlen, er sei in der Lage, sie tätlich anzugreifen, sollte sie sich alleine mit ihm in einem Gespräch befinden. Wie könne die Berufungsbeklagte unter diesen Umständen glaubwürdig behaupten, der Kündigungsgrund „nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis“ sei vorgeschoben? Die Berufungsbeklagte habe das Formular MAG zusammen mit dem Klinikdirektor und der Personalfachfrau P.________ am 15.03.2013 (vgl. KB 47) vorbehaltlos unterzeichnet.