Dies deshalb, um den ständigen Vorwürfen der Diskriminierung und weiteren Vorwürfen der Berufungsbeklagten zuvorzukommen. Es wäre schlicht zu risikoreich gewesen, wenn sich Prof. E.________ alleine mit der Berufungsbeklagten zu einem Gespräch getroffen hätte, dessen Inhalt von ihr verfremdet werden würde. Die Berufungsbeklagte verkehre diese Umstände in das Gegenteil: