Daran vermöchten die Ausführungen der Berufungsbeklagten (Protokoll 04.04.2016, S. 26, Z. 29 ff., pag. 719) wonach sie gesagt habe „wenn wir das Arbeitsgesetz nicht einhalten, treiben wir Frauen in den Abort" nichts zu ändern. Hingegen scheine das Thema „sexuelle Übergriffe" in der Klageantwort stark übertrieben dargestellt worden zu sein, hätten sich doch die an der Sitzung anwesenden Zeugen hierzu höchstens am Rande geäussert. Gemäss den Zeuginnen L.________ und N.________ sei das Vertrauensverhältnis zwischen der Berufungsbeklagten und Herrn E._____