28 sen (EV N.________, Protokoll 08.06.2016, S. 19f., Z. 27 ff. und 38 ff., pag. 1049 f.). Zeuge E.________ habe ausgeführt, die Berufungsbeklagte habe ihm im Verlaufe des Gesprächs vorgeworfen, er würde Frauen in seiner Klinik in den Abort treiben. Er habe entgegnet, dass dieser Vorwurf in dieser Form für ihn nicht akzeptabel sei. Die Mitglieder der IFGK seien über diesen Vorwurf erschrocken und sowohl Frau L.________ wie auch Frau M.______