Sie habe sehr strukturiert Themen der Gleichstellung aufgezeigt. Einmal sei es sehr schwierig geworden, als die Berufungsbeklagte Herrn E.________ für gewisse gesundheitsschädliche Vorfälle, insbesondere im Zusammenhang damit, dass es zu Aborten gekommen sei, die Mitschuld gegeben habe. Herr E.________ habe sich hier sehr angegriffen gefühlt. Die Berufungsbeklagte habe einen Zusammenhang hergestellt zwischen den Arbeitsbedingungen und Aborten. Dies habe Herr E.________ nicht auf sich sitzen lassen. Zeugin N.________ habe weiter ausgeführt, dass sie es als schade empfunden habe, dass die Sitzung nicht konstruktiv verlaufen sei.