Zeuge O.________ habe weiter geschildert, dass er dies als sehr starken und provokanten Vorwurf empfunden habe. Er hätte den Eindruck gehabt, dass die Berufungsbeklagte ihre Worte damals mit Bedacht gewählt habe (EV O.________, Protokoll 11.04.2016, S. 23, Z. 19 ff., pag. 849). Zeugin N.________ habe zur 2. Sitzung vor der Gleichstellungskommission ausgeführt, die Berufungsbeklagte habe versucht, dasjenige, was sie an der Klinik feststellte, Herrn E.________ und der Klinikleitung darzulegen. Sie hätte glaublich auch Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Sie habe sehr strukturiert Themen der Gleichstellung aufgezeigt.