Solche Ziele erreiche man nicht im Kampf, sondern in der Diskussion. Die Ebene der Diskussion sei dann leider verlassen worden und die Berufungsbeklagte habe zu Anschuldigungen gewechselt, womit man aber nach Meinung der Gleichstellungskommission nicht weiter komme (EV L.________, Protokoll 11.04.2016, S. 33, Z. 14 ff., pag. 869). Aufgrund der Gespräche der Berufungsbeklagten mit der Gleichstellungskommission seien viele Diskussionen angeregt und viele Massnahmen getroffen wor-