Das Vertrauensverhältnis sei aus Sicht der Gleichstellungskommission zerstört gewesen. Sie sei selber Leiterin eines Forschungsinstituts und wenn ihr gegenüber jemand den Vorwurf erheben würde, sie treibe Frauen in den Abort, dann sei das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört (EV L.________, Protokoll 11.04.2016, S.29, Z. 38 ff., pag. 861). Zu den Ausführungen in der Klageantwort, wonach die Berufungsbeklagte Prof. E.________ anlässlich der 2. Sitzung vor der Gleichstellungskommission vorgeworfen habe, in seiner Klinik schwerste sexuelle Übergriffe zu dulden, habe Zeugin L.________ keine Ausführungen gemacht.