Nach der zweiten Sitzung hätte sie von Prof. E.________ eine E-Mail (E-Mail Prof. E.________ an Prof. L.________ vom 28.05.2013, von Zeugin L.________ am 11.04.2016 abgegeben, Mäppli Beilagenverzeichnis Zeugen) erhalten, was alles umgesetzt worden sei, bspw. eine Planerin auf gleicher Stufe oder ein flexiblerer Wiedereinstieg nach dem Mutterschaftsurlaub (EV L.________, Protokoll 11.04.2016, S. 29, Z. 12 ff., pag. 861). Klar geworden sei an der zweiten Sitzung vom 25.02.2013, dass es ein persönliches Zerwürfnis zwischen der Berufungsbeklagten und Prof. E.________ gegeben habe. Das Vertrauensverhältnis sei aus Sicht der Gleichstellungskommission zerstört gewesen.