, pag. 861). Teilweise habe die Berufungsbeklagte Punkte angesprochen, wo auch die Gleichstellungskommission Handlungsbedarf gesehen habe. Es sei ein Auftrag an Prof. E.________ verfasst worden, wonach er sich die Dienstpläne anschauen solle und dass die Mitarbeiterinnen keine Angst haben dürften, eine Schwangerschaft mitzuteilen. Prof. E.________ habe den Wunsch der Gleichstellungskommission, wonach bei der Planung eine Frau auf gleicher Hierarchiestufe eingesetzt werden solle, umgesetzt. Prof. E.________ sei durch die Gleichstellungskommission weiter gebeten worden, die Thematik Schwangerschaft mit den Dienstplanern umzusetzen. Nach der zweiten Sitzung hätte sie von Prof. E._____