Die Berufungsbeklagte sei sehr gut vorbereitet erschienen und hätte eine lange Liste gehabt, welche sie sachlich vorgetragen habe. Gemäss Aussagen der Zeugin seien vier Felder definiert worden, wo aus Sicht der Gleichstellungskommission Handlungsbedarf an der KAS bestehen konnte. Sexistische Gesten und Sprache, mangelnde Kenntnis in der Führungsetage über die Arbeitszeiten von Schwangeren, sowie Schwangerschaft / Forschung / Klinikarbeit. Es sei diskutiert worden, dass Schwangerschaften in der Klinik als Störfaktor betrachtet worden und die Dienstpläne zu