69 f. der Klageantwort (pag. 265) geltend, dass am 25.02.2013 auf Betreiben der Berufungsbeklagten vor der Innerfakultären Gleichstellungskommission (IFGK) ein Gespräch stattgefunden habe, an welchem neben der Berufungsbeklagten die Präsidentin der IFGK, Prof. L.________, Dr. M.________ als Vertreterin des VSAO, Frau N.________ als Vertreterin des Inselspitals, Prof. E.________ als quasi gerügte Partei sowie PD Dr. O.________ als einer seiner Stellvertreter teilgenommen hätten. Die Berufungsbeklagte habe sich mit Schreiben vom 04.03.2013 schriftlich im Sinne einer Übungskritik gegenüber Frau Prof. L.__