Nur deshalb, dass der Vorfall 2 Jahre vor der Kündigung gelegen habe, könne der Kausalzusammenhang nicht verneint werden. Der Vorfall zeige Elemente der Illoyalität und fehlende Sozialkompetenz sowie eine Tendenz zur Belehrung. Diese charakterlichen Defizite akzentuierten sich im Arbeitsalltag von Anästhesisten, wenn unter