dagegen entschieden. Eine Woche später habe die Berufungsbeklagte Prof. E.________ und PD Dr. J.________ vom Vorfall berichtet und habe gleich vorgeschlagen, basierend darauf eine Weiterbildung zum Thema der rechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten unter Beizug eines Juristen (ihres nachmaligen Rechtsanwaltes) durchzuführen. Was vordergründig wie ein Engagement für die Weiterbildung wirken sollte, habe in Tat und Wahrheit darauf abgezielt, eine dramatische Begebenheit zu eigenen Zwecken zu nutzen. Die Berufungsbeklagte hätte sich über den konkreten Fall, in der Klinik profilieren wollen.