11. 11.1 Zum Vorwurf der Illoyalität führt die Vorinstanz Folgendes aus: 11.1.1 Hierzu werde von der Berufungsklägerin in Rz. 67 f. der Klageantwort ein Vorfall vom 19.08.2012 angeführt. An diesem Sonntag hätte sich auf der Grimsel- pass-Strasse ein Motorradunfall ereignet, bei welchem der Motorradfahrer Verletzungen erlitten habe. Er sei mit einem Rettungshelikopter geborgen worden und es sei vorgesehen gewesen, den Patienten für die Versorgung in das Inselspital Bern zu fliegen. Während des Fluges habe sich der stabile Gesundheitszustand des Patienten dramatisch verändert, er hätte während des Fluges