zu Art. 335 OR mit Verweis auf BGE 121 III 467 = SJ 1996 S. 412 = JAR 1997 S. 210, BGer in: SJ 1995 S. 802). 9.10 Wegen der in Abs. 1 von Art. 10 GIG aufgestellten gesetzlichen Vermutung einer Vergeltungsmassnahme wird das Gericht einen begründeten Anlass für die Kündigung nur dann anerkennen, wenn es von der sachlichen Begründetheit der Kündigung und davon, dass geltend gemachte Gründe nicht bloss vorgeschoben sind, überzeugt ist (RIEMER-KAFKA/UEBERSCHLAG, a.a.O., N. 17 zu Art. 10 GIG; KLETT, a.a.O., N. 10.11).